Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Gürkan

I. Allgemein
1. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma Gürkan sind Bestandteil aller Angebote und Verträge.
2. Abweichenden Bedingungen des Vertragspartners, Käufers, Bestellers oder Lieferanten wird ausdrücklich widersprochen. Solche Bedingungen verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsschluss, Lieferung oder sonstiger Ausführung des Vertrages nicht noch einmal widersprechen. Übereinstimmende Teile von Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil.
3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Firma Gürkan, für die Abnahme und für die Zahlung sowie für alle sonstigen Beziehungen aus von uns abgeschlossenen Verträgen, ist Paderborn.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des deutschen internationalen Privatrechts.

II. Angebote
1. Angebote verstehen sich auf umgehende Zusage. Sie sind für uns stets freibleibend. Zwischenverkauf behalten wir uns vor. Verträge kommen nur mit schriftlicher Zusage von unserer Seite zustande.
2. Von uns herausgegebene Broschüren sowie Werbematerial jeglicher Art, auch in elektronischen Medien, und die darin enthaltenen Daten enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften, sondern lediglich unverbindliche Beschreibungen der Waren und Leistungen. Angaben aus solchen Unterlagen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir sie in dem Bestätigungsschreiben ausdrücklich als verbindlich bezeichnen.

III. Preise
1. Unsere Preis gelten in Euro, jeweils ab Lager oder Betrieb, ausschließlich Verpackung. Sie verstehen sich zuzüglich der am Liefertage geltenden Umsatzsteuer.
2. Preis- und Kostenerhöhungen, Änderung von Frachten, Zöllen, Steuern, sonstigen Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preisberichtigung, wenn nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart sind.
3. Abrufaufträge werden zu den am Liefertage gültigen Notierungen abgerechnet. Bei Preisänderungen wird der ursprünglich vereinbarte Preis mit 100 % zugrunde gelegt und die Änderung entsprechend in Rechnung gestellt. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der vereinbarten Mengen. Abweichungen aufgrund von Anweisungen des Bestellers um mehr als 10 % berechtigen uns, den Kalkulationspreis für die veränderte Menge zu stellen.

IV. Lieferung
1. Jede Lieferung -auch frachtfreie- erfolgt auf Gefahr des Kunden. Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebes, geht die Beförderungsgefahr auf den Kunden über, und zwar auch beim Transport mit unseren Beförderungsmitteln.
2. Das Ausgangsgewicht wird in unserem Lager unter Kontrolle festgestellt. Gewichtsabweichungen müssen bei Übernahme der Ware schriftlich gerügt werden und auf dem Frachtbrief bzw. bei Anlieferung auf dem Lieferschein aufgeführt und quittiert werden, solange die Lieferung noch komplett ist. Der Vertrag ist von uns auch dann ordnungsgemäß erfüllt, wenn wir ein Mehr- bzw. Mindergewicht von bis zu 5% liefern. Der Käufer hat bei solcher Mehr- bzw Minderbelieferung keinen Anspruch auf Nachbelieferung mit der Restmenge bzw. kein Rückgaberecht hinsichtlich der Mehrlieferung. Unsere Rechnungslegung entspricht der tatsächlichen Lieferung.
3. Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalles dem Kunden zumutbar ist. Die darüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtrechnungfällig.
4. Verpackungs- und Versandkosten werden uns zum Selbstkostenpreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
5. Lieferzeiten werden von uns nach bestem Ermessen angegeben und beginnen nach Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten mit dem Tage der Auftragsbestätigung. Sie verstehen sich als annähernd. Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen oder bei Hindernissen, für die unsere Zulieferer verantwortlich sind, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch dann, wenn die Hindernisse während eines bestehenden Verzuges entstanden sind.
6. Wir haben das Recht unter Ausschluss jedweder Ersatzansprüche bei dauerhaften Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Rohstofferschöpfung oder von uns nicht zu vertretenden Betriebsstörungen oder für den Fall, dass wir ohne unser Verschulden von unserem Vorlieferanten nicht beliefert werden, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzugsstrafe oder Schadensersatz bleiben in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Falls zur Abholung bereitgestellte Ware nicht innerhalb von 8 Tagen abgeholt wurde, erfolgt Berechnung. Wenn vom Besteller keine Versandart vorgeschrieben wurde, wählen wir diese nach eigenem Ermessen.

V. Zahlung
1. Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung ohne weitere Aufforderung sofort fällig. Im Falle der Nichtzahlung tritt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung Verzug ein (§ 286 Abs. 3 BGB).
2. Käufer oder Vertragspartner sind nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausnahmsweise möglich im Falle der Aufrechnung unbestrittener, rechtskräftig festgestellter oder entscheidungsreifer Gegenforderungen. Die Aufrechnung muss einen Monat vor Fälligkeit angezeigt worden sein.
3. Im Verzugsfalle sind unsere Forderungen mit dem gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Jede Mahnung, die von uns nach Fälligkeit der Rechnung abgeschickt wird, kann mit 5,- € je Mahnung dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
5. Wir können jede Lieferung und Leistung von Vorauskasse abhängig machen.

VI. Eigentumsvorbehalt
Die Bestimmungen über den Eigentumsvorbehalt werden auch bei entsprechenden Abwehrklauseln des Kunden Vertragsinhalt, sobald dieser die Ware widerspruchslos entgegennimmt. Nimmt er die Ware widerspruchslos entgegen, liegt hierin eine stillschweigende Vereinbarung auch eines kaufvertraglichen Eigentumsvorbehaltes.
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor. Soweit der Käufer Unternehmer ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren solange vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch aus später abgeschlossenen Verträgen, gleich aus welchem Rechtsgrund, bezahlt sind.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiter zu veräußern, solange er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug befindet oder seine Zahlungen einstellt.
3. Kommt der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, sind wir von dem Erfordernis einer Nachfristsetzung gem. § 323 Abs. 1 BGB befreit und können sofort vom Vertrag zurücktreten.
4. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf oder den sonstigen Veräußerungsgeschäften wie z.B. Werklieferungsverträgen mit allen Nebenrechten an uns ab.
a. Der Käufer ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, der bei Zahlungsverzug des Käufers oder Zahlungseinstellung erfolgt. In diesem Fall sind wir vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderung mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderung sowie Rechnungsdatum zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderung notwendigen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
b. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Käufer eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert für uns aufzuheben.
5. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändung sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
6. Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherung unsere Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 15 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
7. Bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung durch den Käufer sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Nehmen wir auf Grund unseres Vorbehaltes Vorbehaltsware zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe unserer Forderung ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

VII. Mängelrügen und Gewährleistung
1. Mängelrügen aller Art, auch soweit sie das Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Mengenabweichungen über 5 % betreffen, müssen unverzüglich nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und konkret gerügt werden. Verdeckte Mängel sind sofort nach Feststellung zu rügen. Jegliche Gewährleistung endet mit Ablauf von sechs Monaten nach Empfang der Ware.
2. Das Recht zur Mängelrüge erlischt, wenn der Kunde die Ware nach Entdeckung des Mangels weiter gebraucht, verarbeitet oder veräußert. Wir haben das Recht, beanstandete Ware an Ort und Stelle zu besichtigen. Beanstandete Ware ist unverzüglich zur Prüfung der Mangelhaftigkeit zur Verfügung zu stellen.
3. Bei begründeter Mängelrüge können wir nach Ermessen den Mangel beseitigen, sofern möglich, oder eine Ersatzlieferung vornehmen.
4. Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir eine angemessene Nachfrist nach 3. schuldhaft verstreichen lassen. Er kann auch dann zurücktreten, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht möglich sind. Ansprüche aus Nichterfüllung oder Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller in diesem Falle nicht zu.

IX. Haftung
1. Unsere Haftung für Schadensersatz und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
2. Der Besteller ist verpflichtet, uns vor Vertragsschluss auf besondere Risiken, atypische Schadensmö­glichkeiten und ungewöhnliche Schadenshöhen hinzuweisen.
3. Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und weiteren, zwingenden haftungsbegründenden Vorschriften.

X. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Paderborn. Dies gilt auch, falls der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, und auch für Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse.

XI. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen und des Vertrages im übrigen nicht berührt.